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Spektrum Shake-speare

Thema 51 Abhängigkeit von Kaiser Karl V., dem Neffen Katharina von Aragons, nach der Plünderung Roms (1527) genannt. Die scheinbar auf der Hand liegende Erklärung kann bezweifelt werden. Clemens VII. hatte nach kanonischem Recht keine andere Wahl, als nun seinerseits eine Plünderung zu wagen: die weitere Ausplünderung diesmal der eigenen päpstlichen moralischen Auto- rität. Sein Vorgänger Julius II. konnte den Dispens gewähren, weil die Ehe zwischen Arthur und Katharina nicht vollzogen worden war; die Ehe Hein- richs mit Katharina von Aragon indes war vollzogen. Man kann in diesem Zusammenhang der Frage nicht ausweichen, wieso beim Tod Edwards VI. 1553 Lady Jane Grey und nicht Elisabeth als Kandi- datin für den Thron ins Spiel gebracht wurde. Denn 1543 hatte es sich Hein- rich VIII. wieder anders überlegt und vom Parlament den dritten Act of Succession verabschieden lassen. Die Kandidaten waren in dieser Reihen- folge: Edward, Mary, Elisabeth. Mary und Elisabeth waren «debastardi- siert». Warum denn Lady Jane Grey? Als Urenkelin Heinrichs VII. besaß sie einen nachgeordneten Anspruch, wurde aber auf den Thron gezwungen. Möglicherweise spielte auch die keineswegs als nebensächlich zu bewer- tende Bastardfrage eine Rolle. Lady Grey war kein Bastard. Dagegen war nach päpstlicher Entscheidung Elisabeth ein außereheliches Kind. Und auch nach herkömmlichen ethischen Vorstellungen war sie das. Es ist denk- bar, dass durch die Wahl Jane Greys die heikle Bastardproblematik umgan- gen werden sollte. Der Papst besaß 1536 immer noch eine große Autorität in spirituellen Fragen. Die seelsorgerische Autorität («cure animarum» heißt es im Forde- rungskatalog der Rebellen), wurde inArtikel 2 erklärt, gehöre «wie es bisher immer gewesen ist», dem Bischof von Rom; er soll weiterhin die Bischöfe ernennen, wenn auch eingeschränkt wurde, dass bei Neubesetzung einer Bi- schofstelle keine Annaten, Erträge des ersten Jahres, an Rom mehr abge- führt werden sollten. Das bedeutete eine Zurückweisung des königlichen Supremats und war seit 1534 nichts weniger als Hochverrat. Artikel 1 ver- langte, dass alle Ketzereien wie die von Luther, Hus, Melanchthon, Bucer usw. verboten werden sollten.39 39 Keith Atazin, The Northern Clergy and the Pilgraimage of Grace, 2003, http://etd.lsu.edu/docs/available/etd-06012011-203430/unrestricted/altazindiss. pdf.pdf, 318-320.

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